Kosten
Kosten für einen Feuerwehreinsatz Feuerwehr Reute
Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz sind in der „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reute (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)“ definiert. Die aktuellste Version der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Reute.
Wir versuchen hier anhand von Beispielfragen zu erklären, wann ein Feuerwehreinsatz kostenpflichtig ist und wann nicht. Wichtig, es handelt sich bei den Aufzählungen um vereinfachte Beispiele. Jeder Einsatz muss im Detail einzeln betrachtet werden. Die Aufzählungen bilden weder das vollständige Einsatzspektrum der Feuerwehr Reute ab noch sind die getroffenen Antworten rechtsverbindlich.
Bei den Beispielen wird auch davon ausgegangen, dass weder vorsätzlich, fahrlässig noch grobfahrlässig gehandelt wurde.
Beispiele Brand
Zusatzinformation: Seit es in Baden-Württemberg in privaten Wohnungen die Rauchmelder-Pflicht gibt, hört man immer wieder von Einsätzen, die durch Rauchmelder ausgelöst werden. Bei der Feuerwehr werden diese Einsätze „Alarm durch Heimrauchmelder“ genannt. Hingegen sind Brandmeldeanlage-Einsätze etwas anderes. Brandmeldeanlagen findet man in der Regel nur in größeren Betrieben, öffentlichen Einrichtung oder z.B. in Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Durch gesetzliche Regelungen wird definiert, wann eine Brandmeldeanlage erforderlich ist und wie diese technisch ausgeführt werden muss.
Frage:
Muss ich als Mieter oder Vermieter bei einem Heimrauchmelder-Einsatz mit einer Rechnung rechnen?
Antwort:
Nein, da wir bei der Alarmierung immer von einem Brandereignis ausgehen, auch wenn es sich im Nachhinein als Fehlalarm herausstellt (z.B. defekter Raumelder, Batterie vom Rauchmelder leer). Mögliche Schäden durch die Feuerwehr (Zugang in die Wohnung verschaffen) werden in der Regel von der Gebäudeversicherung bezahlt.
Frage:
Bekomme ich eine Rechnung, wenn ich beim Nachbarn einen Rauchmelder piepsen höre und die Feuerwehr alarmiere?
Antwort:
Nein. Super, dass Sie so aufmerksam waren und die 112 angerufen haben. Wenn es wirklich brennt, haben Sie verhindert, dass der Schaden noch größer wird, geschweige denn wenn der Bewohner noch in der Wohnung sein sollte ihm weitere Gesundheitsschäden ersparen. Auch ein Fehlalarm ist für den Anrufer, Wohnungsbesitzer oder Mieter nicht kostenpflichtig. Dies gilt auch für Sonderfahrzeuge (z.B. Drehleiter aus Denzlingen).
Frage:
Es kommt zu einem Brand im Haus/Wohnung oder auf dem Grundstück. Muss ich den Einsatz bezahlen? (Brandursache ist nicht ein Kfz oder ähnliches)
Antwort:
Nein
Frage:
Mein Kfz oder ähnliches brennt. Muss ich den Brandeinsatz bezahlen?
Antwort:
Diese Einsätze sind kostenpflichtig. In der Regel werden die Kosten für den Einsatz aber von der Versicherung übernommen.
Frage:
Ich mache ein Lagerfeuer im Garten und die Feuerwehr wird durch einen Anrufer alarmiert (eine aktuelle Gefahr durch Brandausbreitung besteht nicht). Kostet mich der Einsatz was?
Antwort:
Ja, hierbei handelt es sich um keine Aufgabe der FF gemäß Feuerwehrgesetzt Baden-Württemberg (BW) §2 sondern um eine Polizei Lage. Muss die FF auf Anforderung der Polizei eingreifen ist dies Kostenpflichtig.
Frage:
Ich habe absichtlich einen Rauchmelder oder Handmelder betätigt. Bekomme ich hierfür eine Rechnung?
Antwort:
Ja, da vorsätzlich gehandelt wurde. Die Polizei wird ein Strafantrag gegen den Verursacher stellen.
Frage:
Wenn bei einer Firma die Brandmeldeanlage auslöst und es sich als Fehlalarm herausstellt. Muss die Firma den Einsatz bezahlen?
Antwort:
Ja. Wenn die Brandmeldeanlage ohne Schadenfeuer ausgelöst hat, stellt die Gemeinde die Kosten für den Einsatz in Rechnung.
Technische Hilfe
Grundsätzlich sind alle technische Hilfe Einsätze kostenpflichtig welche nicht zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen notwendig sind. Auch alle Einsätze, die durch Kraftfahrzeug, Anhängefahrzeug, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug verursacht werden, sind kostenpflichtig.
Die Gemeindeverwaltung kann einen öffentlichen Notstand oder Flächenlagen, wie zum Beispiel Sturm-, Hochwasser-, Starkregenereignisse ausrufen. Dann sind alle Einsätze, die in diesem Zusammenhang stehen, nicht kostenpflichtig.
Definition öffentliche Notstand gemäß Feuerwehrgesetzt BW §2: Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.
Frage:
Mein Fahrzeug verliert Öl nach einen technischen Defekt. Muss ich für den Einsatz bezahlen?
Antwort:
Ja. Der Einsatz ist kostenpflichtig, wird aber in der Regel von der KfZ-Versicherung übernommen.
Frage:
Ich habe einen Unfall mit meinem Fahrzeug. Es sind mehrere Fahrzeuge (mit oder ohne Personenschaden) beteiligt. Muss ich für den Einsatz bezahlen?
Antwort:
Ja/Nein. Sollten Personen in Gefahr sein, ist dieser Teil des Einsatzes nicht kostenpflichtig. Das anschließende Abstreuen der Betriebsmittel, säubern der Fahrbahn, etc. ist kostenpflichtig, wird aber in der Regel von der KfZ-Versicherung übernommen. (Klärung der Schuldfrage ist nicht Aufgabe der Feuerwehr)
Frage:
Ich habe durch ein Rohrbruch Wasser im Haus/ Wohnung/ Zimmer. Muss ich den Einsatz bezahlen?
Antwort:
Ja, da es sich im klassischen Sinne um technische Hilfeleistung handelt. In der Regel kommt die Gebäudeversicherung für die Kosten auf.
Fragen:
Meine Rückschlagklappe ist nicht mehr dicht und hat den Keller unter Wasser gesetzt. Muss ich den Einsatz bezahlen?
Antwort:
Ja.
Frage:
Meine Katze sitzt auf dem Dach oder auf einem Baum und kommt nicht mehr von alleine herunter. Muss ich für die Tierrettung bezahlen?
Antwort:
Ja, eine Katze auf dem Dach erfüllt nach mehreren Gerichtsbeschlüssen nicht die Definition gemäß Feuerwehrgesetzt BW §2 Absatz 1-2 zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.
Frage:
Ich habe mich ausgeschlossen und rufe die Feuerwehr damit sie mir die Türe öffnet. Bekomme ich eine Rechnung?
Antwort:
Nein. Hier wird die Feuerwehr gar nicht tätig. Die Feuerwehr öffnet nur die Wohnung/ das Haus, wenn Gefahr im Verzug besteht und wir als Unterstützung (Amtshilfe) von Polizei oder Rettungsdienst angefordert werden. Für alle anderen Fälle gibt es den Schlüsseldienst.
Frage:
Ich mache mir Sorgen um meinen Nachbarn, da ich ihn schon lange nicht mehr gesehen habe und vermute, dass er in der Wohnung ist und gesundheitliche Probleme hat. Bekomme ich dafür eine Rechnung?
Antwort:
Nein. Hier besteht für den Nachbarn Gefahr im Verzug und wir verschaffen uns Zugang zur Wohnung (wenn nötig auch gewaltsam). Sollte sich die Person nicht in der Wohnung befinden oder es sich doch nicht um einen medizinischen Notfall handeln, wird keine Rechnung gestellt. Schäden, die durch die Feuerwehr entstanden sind, bezahlt in der Regel die Gebäudeversicherung.